- Satzung -

Bürgerverein Gremberghoven e.V.

§ 1 Name und Sitz
1.1. Der Verein führt den Namen „Bürgerverein Gremberghoven e.V.

1.2. Er hat den Sitz in 51149 Köln-Porz-Gremberghoven.

1.3. Er wird in das Vereinsregister eingetragen.

 

§ 2 Zweck des Vereins

2.1. Der Verein führt seine Arbeit im Rahmen der Altenpflege, dies wird verwirklicht durch Informationsveranstaltungen für ältere Mitbürger, Behördengänge, Krankenbesuche, Besuch der Senioren ab dem 80. Lebensjahr zum Geburtstag mit einem Präsent, desgleichen bei Gold- und weiteren Hochzeiten. Er unterstützt die Gymnastik und Sport für ältere Menschen. Desweiteren unterstützt er die wöchentlichen Zusammenkünfte im Ort.

2.2. Der Verein vertritt die allgemeinen Belange aller Einwohner des Stadtteils Gremberghoven gegenüber den Behörden und Verwaltungen sowie allen weiteren Institutionen. Er wird entsprechende Maßnahmen ergreifen um in gemeinnütziger Weise den Zusammenhalt aller Einwohner zu festigen, sowie mit allen Ortsvereinen und Gremien zusammenzuarbeiten.

2.3. Der Verein bezweckt die Wahrung der Interessen der Bürgerschaft im Rahmen der Gesetze.

2.4. Der Verein ist politisch und religiös neutral. 2.5. Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitglieder und durch Spenden. Die Höhe des Beitrags kann durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und geändert werden.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins

3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3.2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

3.4. Mitglieder des Vorstandes erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.

3.5. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

3.6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

3.7. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

3.8. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins

 

§ 4 Organe

4.1. Der Bürgerverein ist in folgende Organe gegliedert:

4.2. Der Vorstand

4.3. Die Mitgliederversammlung

 

§ 5 Der Vorstand
5.1. Der Vorstand setzt sich zusammen:
1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender
Geschäftsführer, stellvertretenden Geschäftsführer
Kassierer, stellvertretenden Kassierer
Schriftführer, mindestens 2 Beisitzer
5.2. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen:
1.Vorsitzender Geschäftsführer Kassierer
5.3. Der Verein wird vertreten durch zwei geschäftsführende Vorstandsmitglieder.
5.4. Für das Vereinskonto sind der 1.Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Kassierer zeichnungsberechtigt.
5.5. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
5.6. Wählbar und wahlberechtigt sind alle Bürger über 18 Jahre.
5.7. Die Wahl bedarf der sofortigen Annahme durch die Mitglieder durch die Mitgliederversammlung.
5.8. Abwesende können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gewählt werden.
5.9. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, übernimmt der Stellvertreter das Amt bis zur nächsten Wahl.

 

§ 6 Die Mitgliederversammlung
6.1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
6.2. Die Mitgliederversammlung beschließt über: Änderungen und Ergänzungen der Satzung, Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes; Geschäfts- und Kassenbericht, Entlastung des Vorstandes; Kann Anträge über örtliche Probleme einbringen.
6.3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand oder mindestens 1/10 der Mitglieder dieses beantragen.
6.4. Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Einhaltungsfrist von 3 Wochen.
6.5. Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung.
6.6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf eine bestimmte Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 6.7. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der Anwesenden.
6.8. Der Vorsitzende hat bei Stimmengleichheit zwei Stimmen.
6.9. Zur Prüfung des Kassenwesens werden zwei Kassenprüfer gewählt.
6.10. Jeder Bürger kann Mitglied des Bürgervereins werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
6.11. Die Mitgliedschaft endet durch Tod.
6.12. Kündigungen sind jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres möglich und schriftlich an den Vorstand zu richten.

 

§ 7 Aufgaben des Vorstandes

7.1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Bürgervereins

7.2. Die Geschäftsführung obliegt dem geschäftsführenden Vorstand nach § 5.2

7.3. Der Vorstand vertritt die Bürger von Gremberghoven gegenüber Dritten mit der Einschränkung, dass er nur zu Lasten des Vereinsvermögens verpflichtet werden kann. Das Privatvermögen des Vorstandes kann nicht zu Haftungsansprüchen herangezogen werden.

7.4. Zur Aufgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung bedarf es der Zustimmung des Vorsitzenden und Geschäftsführer 7.5. Bei Kassengeschäften bis zu 100,00EUR genügt eine Unterschrift.

7.6. Bei höheren Beträgen bedarf es der Zustimmung des Vorsitzenden oder des Geschäftsführers.

7.7. Ohne Zustimmung der Mitglieder dürfen keine Kredite aufgenommen werden.

 

§ 8 Niederschriften

8.1. Über jede Sitzung und Bürgerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.

8.2. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und Geschäftsführer zu unterzeichnen.

 

§ 9 Das Geschäftsjahr
9.1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

9.2. Der Kassierer hat für jedes Jahr einen Kassenbericht zu erstellen

 

§ 10 Vereinsauflösung
10.1. Bei Auflösung des Bürgervereins oder Wegfall der Steuerbegünstigungen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Förderverein Hospiz Köln – Porz e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


Köln, den 28.03.2007

geändert am 26.09.2007

geändert am 29.01.2015

geändert am 22.09.2021

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