Eisenbahnersiedlung Gremberghoven:
Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im vereinfachten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 22. Januar 2020
Ziel der Planung ist es, die Belange der Baukultur betreffend das Ortsbild mit den baulichen Anlagen, die privaten quartiersbezogenen und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbindungen in ihrer Beziehung zur Stadtstruktur und der stadträumlichen Funktion durch den einfachen Bebauungsplan zu sichern.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 74410/02 für das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße (sowie Teile Fahrweg Sachsenstraße), einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Heilig-Geist-Straße 23 und 25, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Frankenplatz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven.
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-Gremberghoven
Ziel der Planung ist es, die Belange der Baukultur betreffend das Ortsbild mit den baulichen Anlagen, die privaten quartiersbezogenen und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbindungen in ihrer Beziehung zur Stadtstruktur und der stadträumlichen Funktion durch den einfachen Bebauungsplan zu sichern.
Hinweis: Gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 74410/02 mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 30. Januar bis 2. März 2020 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln,
Städtebauliches Planungskonzept „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
(Stand 03.04.2018 mit Einspruch vom 24.04.2018)
Städtebauliches Planungskonzept „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
Donnerstag, 19. Oktober 2017 – 19.00 Uhr – Gemeinschaftsgrundschule "Friedrich List"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch.
Präsentation vom 19.10.2017
Wichtig:
Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 10.11.2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Porz, Herrn Henk van Benthem, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln, gerichtet werden.